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Pressemitteilung zur Einführung der elektronischen Akte beim Landgericht Freiburg

Datum: 05.04.2019

Kurzbeschreibung: 6 O 103/19: so lautet das Aktenzeichen der ersten elektronischen Akte beim Landgericht Freiburg.

6 O 103/19: so lautet das Aktenzeichen der ersten elektronischen Akte beim Landgericht Freiburg. Am 26.03.2019 wurde mit der elektronischen Aktenführung begonnen. Die Vorbereitungsmaßnahmen reichen freilich länger zurück. Bereits im März 2018 wurde die EDV Ausstattung des Gerichts erneuert. Im Hinblick auf die elektronische Akte bekam jeder Mitarbeiter zwei Bildschirme. Im März 2019 wurden sämtliche Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte der Zivilkammern geschult, bevor am 26.03.2019 der Pilotbetrieb der elektronischen Akte aufgenommen werden konnte.

Pilotgericht war das Landgericht Freiburg schon früher: Schon seit dem 01.12.2008 konnten Rechtsanwälte unter Einhaltung bestimmter Regeln (auf vorgeschriebenen Übermittlungswegen und mit qualifizierter digitaler Signatur) Schriftsätze beim Landgericht Freiburg nicht nur in Papierform oder per Fax einreichen, sondern auch auf elektronischem Wege. Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Zugang zu allen Gerichten eröffnet.

Die elektronisch eingegangenen Schreiben mussten allerdings bisher ausgedruckt und zur Papierakte genommen werden. Damit ist beim Landgericht Freiburg jetzt Schluss, neue Akten werden in elektronischer Form angelegt. Schriftsätze, die elektronisch eingehen, werden dort abgespeichert. Schreiben, die in Papierform eingehen, werden eingescannt und damit in Bestandteile der elektronischen Akte umgewandelt.

Papierakten gibt es allerdings weiterhin in den Verfahren, die vor dem Stichtag angelegt worden waren. Machen sie bisher noch den Löwenanteil aus, werden es in einem Jahr nur noch ca. 20 % sein, weil erfahrungsgemäß 80 % der Verfahren innerhalb eines Jahres erledigt werden.

Änderungen ergeben sich auch für die Anwaltschaft. Bereits jetzt müssen Anwälte ein elektronisches Anwaltspostfach (beA) unterhalten, über das im elektronischen Rechtsverkehr Schriftsätze versandt und empfangen werden können. Davon wird zunehmend Gebrauch gemacht. Ab dem 01.01.2022 müssen Rechtsanwälte Schriftsätze ausschließlich elektronisch einreichen und erhalten auch sämtliche Zustellungen auf diesem Weg.

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