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Studentenpraktikum

Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten

Hinweis: Bewerbungen (bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu richten.

Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Landgericht Freiburg

Während der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Sommer- bzw. Wintersemester, bietet das Landgericht Freiburg die Möglichkeit, die praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO 2002 zu absolvieren.

Das Gruppenpraktikum findet wie folgt statt: 12.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024

Das Zulassungsgesuch ist bis spätestens 10.06.2024 beim Landgericht Freiburg einzureichen.

Eine Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, Telefonnummer, E-Mail)
  • Geburtstag und Geburtsort
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester
  • Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbung handelt

Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, welches Sie sich als Word-Datei herunterladen können.

Bewerbungsbogen Gruppenpraktikum

Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. Voraussetzung ist jedoch der Eingang des Zulassungsgesuchs innerhalb der Bewerbungsfrist.

Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika in der Regel nicht geeignet.

Die übrigen Freiburger Justizbehörden (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und  Verwaltungsgericht) bieten ebenfalls ein Gruppenpraktikum an. Diese Behörden entscheiden selbst über die Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage.

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