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Urteil im Mordprozess "Neuenburg 2" rechtskräftig

Datum: 14.11.2019

Kurzbeschreibung: Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. Juli 2019 im Verfahren wegen der Tötung eines 21-jährigen auf einem Feld bei Neuenburg in der Nacht vom 28. Dezember 2014 auf den 29. Dezember 2014 rechtskräftig (16 KLs 101 Js 38505/14 – AK 13/18).

Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. Juli 2019 im Verfahren wegen der Tötung eines 21-jährigen auf einem Feld bei Neuenburg in der Nacht vom 28. Dezember 2014 auf den 29. Dezember 2014 rechtskräftig (16 KLs 101 Js 38505/14 – AK 13/18).


Durch die mit Verfügung vom 11. November 2019 erklärte Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Freiburg vom 23. Juli 2019 rechtskräftig. Das Landgericht Freiburg hatte mit diesem Urteil einen inzwischen 25 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen vom Vorwurf der Beteiligung an der Tötung eines zur Tatzeit 21 Jahre alten Mannes freigesprochen. Die Verhandlung in diesem Verfahren er-folgte in der Zeit vom 11. Januar 2019 bis zum 23. Juli 2019, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. April 2018 (4 StR 364/17) ein erstes – ebenfalls diesen Angeklagten frei-sprechendes – Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg vom 09. Februar 2017 (6 KLs 101 Js 38505/14 AK 8/15) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen hatte. Ein zur Tatzeit 22 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger war durch das Urteil vom 09. Februar 2017 rechtskräftig wegen Mords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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