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Urteil wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in Waldgebiet südlich von Freiburg

Datum: 05.04.2017

Kurzbeschreibung: Die Jugendkammer des Landgericht Freiburg verhängt mit Urteil vom 04.04.2017 eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat für den 22 Jahre alten Angeklagten, sowie eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neuen Monaten für die zur Tatzeit 18 Jahre alte Mitangeklagte.

Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat gestern in einer am 27. März 2017 be­gonnen und drei Tage dauernden Hauptverhandlung einen 22 Jahre alten Angeklagten des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des vor­sätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden und deswegen zu einer Ge­samtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt. Eine zur Tatzeit 18 Jahre alte Mitangeklagte wurde wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körper­verletzung und wegen Beleidigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Mona­ten verurteilt. Vom Vorwurf des tatmehrheitlichen versuchten Mordes durch Unterlassen wurden beide Angeklagten freigesprochen. Überdies wurde die Unterbringung beider Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§64 StGB) mit der Maßgabe angeordnet, dass vor dem Antritt dieser Behandlungen ein Teil  der Strafen vorweg vollzogen werden.

 

Die Angeklagten hatten sich über eine Internetplattform mit einem 49 Jahre alten, ihnen un­bekannten Mann zum Schein für sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt verabredet und waren mit diesem auf dessen Wunsch in ein Waldgebiet südlich von Freiburg gefahren. Zwi­schen den Angeklagten war abgesprochen, den Mann unter Vorspiegelung von sexuellen Handlungen zu fesseln und ihm eine Augenbinde anzulegen, um sich dann mit seinem Geld zu entfernen. Sofern dies scheitern sollte, war geplant, den Mann durch Drohungen, allen­falls leichte Schläge einzuschüchtern, um mit der Tatbeute fliehen zu können. Nach der ge­gen 17:30 Uhr erfolgten Übergabe des verabredeten Geldbetrages von 220,-- € hat die Frau dann zum Schein begonnen, die verabredeten sexuellen Handlungen vorzunehmen. Ohne vorherige Absprache mit seiner Mittäterin schlug der 22-jährige - aus nicht näher zu klären­den Umständen - dem Mann mit einem Stein von hinten auf den Hinterkopf, um hierdurch die Flucht mit dem Geld zu ermöglichen. Als der Geschä­digte entgegen der Erwartung des An­geklagten nicht zu Boden ging, schlug der 22-jährige mit der Faust noch mehrfach auf den ein, bis dieser letztlich zu Boden ging. Dem am Boden Liegenden trat der Angeklagte noch gegen den Kopf. Unter Mitnahme der Hose des Opfers, in der sich unter anderem noch ein Geldbetrag von 350,-- € und ein Mobiltelefon der Marke iPhone befanden, ergriffen beide Angeklagten an­schließend die Flucht unter Zurücklassung des regungs- und bewusstlos und nur mit einem T-Shirt und einer Unterhose bekleidet auf dem Boden liegenden Op­fers. Dabei fuhr der An­geklagte gegen 18:00 Uhr mit dem Fahrzeug des Opfers davon, ob­wohl er wusste, dass er keine Fahrer­laubnis hatte. Aus dem Fahrzeug nahmen die Angeklagten noch ein weiteres iPhone mit. Beide Telefone wurden von den Ange­klagten noch am gleichen Abend auf dem Stühlinger Kirchplatz verkauft.

Der Geschädigte erlangte sein Bewusstsein zurück und wurde gegen 18:30 Uhr von einem Jagdpächter orientierungslos im Wald aufgefunden und in das Universitätsklinikum Freiburg ge­bracht. Er erlitt durch die Schläge und Tritte eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Hinterkopf, einen Nasenbeinbruch, eine dislozierte (verschobene, verlagerte) Kieferfrak­tur, die operativ gerichtet wer­den musste und einen mehrere Tage dauernden Krankenhaus­auf­enthalt, schmerzhafte Nachbehandlungen und einen einmonatige Krankschreiburg nach sich zog, eine offene Wunde an der Lippe sowie diverse Hämatome am Kopf.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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